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News / Hinweise

Update 5, Version 10.5.5.20615

 Update für R:BASE

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Update 5, Version 10.5.5.20309

 Update für R:BASE

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New Address of Company

 company address changed

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Update 5, Version 10.5.5.11222

 Update für R:BASE

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Update 5, Version 10.5.5.11013

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SAP & Upgrades

 SAP wird durch Upgrades verlängert, neues Kulanzverfahren.

Aufgrund der Anwenderwünsche erlaubt RBTI neu zusätzlich das Kulanzverfahren. Damit gibt es zwei Verfahren für die SAP-Verlängerung:

  • Standardverfahren: Upgrade ersetzt bisherige Version
    Restlaufzeit des bestehenden SAP-Vertrages wird sofort dem SAP der neuen Version gutgeschrieben!
  • Kulanzverfahren: Übergangszeit bis Ersatz
    Erlaubter Parallelbetrieb während definierter Dauer. Die Restlaufzeit des bisherigen SAP wird nach Übergangsfrist dem SAP der neuen Version gutgeschrieben.

1. Standardverfahren: Upgrade ersetzt bisherige Version

Gemäss Upgrade-Vertrag wird eine bestehende Version unmittelbar durch die neue Version abgelöst. 
Der Anwender spielt die Upgrades der Software auf und verwendet per sofort nur noch die neue Version. Ein Parallelbetrieb der alten mit der neuen Version ist gemäss Lizenzvertrag des Upgrades unzulässig.
Die verbleibende Laufzeit des alten R:BASE Produktes wird dem SAP des neuen Produktes gutgeschrieben.
Soll die alte Version vorläufig unbefristet parallel weiterbetrieben werden, müssen anstelle von Upgrades neue Lizenzen erworben werden.

 

2. Kulanzverfahren: Übergangszeit bis Ersatz

Der Kunde definiert eine Übergangszeit, während der er sowohl die bisherige Version als auch bereits die neue Version betreibt. Damit kann er seine Anwendungen sukzessive mit der neuen Version testen und in den operativen Betrieb überführen.
Während der Übergangszeit laufen beide SAP-Verträge. Sobald alle Anwendungen gewechselt sind, besteht kein Grund mehr für die alte Version. Die Restlaufzeit des SAP-Vertrages der alten Version kann nun der Laufzeit des neuen SAP gutgeschrieben werden.
Um vom Kulanzverfahren zu profitieren, muss dies bei der Upgrade-Bestellung angefordert werden, ansonsten ist der Weiterbetrieb der alten Version illegal.

 

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  • Standardverfahren: Upgrade ersetzt bisherige Version
    Restlaufzeit des bestehenden SAP-Vertrages wird sofort dem SAP der neuen Version gutgeschrieben!
  • Kulanzverfahren: Übergangszeit bis Ersatz
    Erlaubter Parallelbetrieb während definierter Dauer. Die Restlaufzeit des bisherigen SAP wird nach Übergangsfrist dem SAP der neuen Version gutgeschrieben.

1. Standardverfahren: Upgrade ersetzt bisherige Version

Gemäss Upgrade-Vertrag wird eine bestehende Version unmittelbar durch die neue Version abgelöst. 
Der Anwender spielt die Upgrades der Software auf und verwendet per sofort nur noch die neue Version. Ein Parallelbetrieb der alten mit der neuen Version ist gemäss Lizenzvertrag des Upgrades unzulässig.
Die verbleibende Laufzeit des alten R:BASE Produktes wird dem SAP des neuen Produktes gutgeschrieben.
Soll die alte Version vorläufig unbefristet parallel weiterbetrieben werden, müssen anstelle von Upgrades neue Lizenzen erworben werden.

 

2. Kulanzverfahren: Übergangszeit bis Ersatz

Der Kunde definiert eine Übergangszeit, während der er sowohl die bisherige Version als auch bereits die neue Version betreibt. Damit kann er seine Anwendungen sukzessive mit der neuen Version testen und in den operativen Betrieb überführen.
Während der Übergangszeit laufen beide SAP-Verträge. Sobald alle Anwendungen gewechselt sind, besteht kein Grund mehr für die alte Version. Die Restlaufzeit des SAP-Vertrages der alten Version kann nun der Laufzeit des neuen SAP gutgeschrieben werden.
Um vom Kulanzverfahren zu profitieren, muss dies bei der Upgrade-Bestellung angefordert werden, ansonsten ist der Weiterbetrieb der alten Version illegal.

 

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